Das Zwischengeschoss selbst gilt als eine der Unterarten des Einbauschranks, der fast an der Decke des Raums, hauptsächlich der Küche, aufgehängt ist. Beim Umbau einer Wohnung oder eines Zimmers ist es zulässig, das Zwischengeschoss zu berühren, da sich viele Eigentümer wünschen, dass das Zimmer zumindest äußerlich großzügiger wirkt. Aber es gibt eine wichtige Frage, die diejenigen interessiert, die sich für den Abriss von Zwischengeschossen entscheiden: Ist es möglich, sie ohne Genehmigung abzureißen oder nicht?

Wie koordiniere ich die Anordnung der Zwischengeschosse in der Wohnung?
In Bezug auf die Koordination der Anordnung von Mezzaninen in Wohnungen können wir dasselbe sagen wie über die Installation von gewöhnlichen Einbauschränken.Wenn während ihres Baus in keiner Weise Wände geschnitten oder abgerissen werden sollen, muss nichts mit der BTI vereinbart werden. Gleiches gilt für Wohnungsbesichtigungen. Für den Fall, dass ein solcher Schrank bereits installiert wurde und der Eigentümer sich Sorgen darüber macht, wie legal er ist, ist die Antwort dieselbe - Sie müssen sich keine Sorgen machen. Denn wenn das Zwischengeschoss in einem Wohngebiet installiert wird, ohne dessen Grundriss zu verletzen, die Türöffnungen nicht erweitert oder die Wände zerstört wurden, wird bei einer solchen Installation nichts Illegales beobachtet.

Mezzanine und Sanierung der Räumlichkeiten
Sanierung bedeutet, dass die Anordnung der Räumlichkeiten und das Layout, das zu diesem Zeitpunkt bereits vorhanden ist, irgendwie verändert wird. Durch die Sanierung der Wohnung ergibt sich eine andere Situation als in den technischen Unterlagen des BTI festgehalten. Werden im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten einzelne in den vZTA-Dokumenten angegebene Räumlichkeiten berührt oder vollständig entfernt, so gilt dies als Sanierung.

Diese Dinge müssen vereinbart werden. Separate Räumlichkeiten sind:
- Räume (Wohn- und Nichtwohnräume);
- Küchenräume;
- Sanitärräume;
- Speisekammern;
- Korridore;
- Einbaumöbel.

Zimmer, Flure und Badezimmer – natürlich. Bei Einbaumöbeln sieht das allerdings etwas anders aus. Einbaumöbel umfassen nicht nur Schränke an den Wänden. Kleiderschränke und Speisekammern sowie Mezzanine - gehören ebenfalls zu den Einbaumöbeln. Allerdings spiegeln sich nicht alle in den vZTA-Dokumenten wider. Zwischengeschosse sind in den Plänen nicht angegeben.Was also tun mit Zwischengeschossen, wenn eine Sanierung geplant ist? Kann man davon ausgehen, dass eine Sanierung durchgeführt wird, wenn die Zwischengeschosse abgebaut oder im Gegenteil montiert werden?

Darf das Zwischengeschoss ohne Genehmigung abgerissen werden?
Das Mezzanine bezieht sich auf die Art von Einbaumöbeln, einem kleinen Schrank, der in der Nähe der Decke montiert ist. Ein solches Design ist sehr oft zunächst in Wohngebäuden vorhanden, aber nicht alle Eigentümer verwenden sie. Aus diesem Grund entscheiden sich Besitzer oft dafür, sie abzubauen. Aber nicht jeder weiß, ob dies für die Sanierung gilt oder nicht. In diesem Fall können wir darauf zurückkommen, dass Zwischengeschosse in den vZTA-Dokumenten nicht angegeben sind. Daher wird auch nicht alles, was mit ihnen passiert, in ihnen fixiert. Folglich kann jeder Eigentümer der Räumlichkeiten ruhig, ohne befürchten zu müssen, dass er gegen das Gesetz verstößt, ein Zwischengeschoss in seiner Wohnung abreißen oder errichten.
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